AGB für Kursteilnehmer*innen in der Ländlichen Heimvolkshochschule Hohebuch
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Ländlichen Heimvolkshochschule (HVHS).
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der HVHS. Insoweit tritt die HVHS nur als Vermittler auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen, Rücktritte und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der HVHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Vertragsschluss
(1) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 Abs. 4 verbindlich.
(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
3. Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der HVHS als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der HVHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der HVHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die HVHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Gebühr
(1) Die Seminargebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der HVHS (Programm, Preisliste, etc.).Wenn nicht anders vermerkt, enthält die angegebene Gebühr: Übernachtung im Doppelzimmer, Vollpension und Kursgebühr. Die HVHS verfügt über zwei Zimmerkategorien: Zimmer mit Waschgelegenheit und Gemeinschaftsbad und 15 Zimmer mit Dusche-WC Der Eingang der Anmeldung entscheidet über die Zimmervergabe. Ein Anspruch auf den Doppelzimmerpreis kann nicht erhoben werden, wenn nur Einzelpersonenbelegung erfolgt. Eventuelle Materialkosten oder Eintritte z.B. Theaterbesuch werden extra berechnet. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht vergütet.
(2) Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind bei Anreise, vor Ort zu bezahlen. Möglich sind Barzahlung oder vorzugsweise per EC-Karte.
(3) Die Kursgebühr ist im Voraus, in der Regel 6 Wochen, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn, per Überweisung zu bezahlen.
Bankverbindung:
Volksbank Hohenlohe
IBAN: DE73 6209 1800 0180 8800 04 BIC: GENODES1VHL
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Referenten angekündigt wurde.
(2) Die HVHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit von der HVHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung des Referenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
6. Rücktritt und Kündigung durch die HVHS
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die HVHS vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll den Teilnehmer spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Kosten entstehen den Vertragspartnern hierdurch nicht.
(2) Die HVHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die HVHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Referenten)nicht stattfinden kann.
(3) Die HVHS wird den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze 1und 2 zum Rücktritt berechtigen, rechtzeitig informieren und ggf. die vorab entrichtete Seminargebühr erstatten.
7. Absage, Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
(1) Bei einer Absage ab 7 Tage und weniger vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 % des Buchungsbetrags. Bei Absage am Veranstaltungstag und bei Fernbleiben ohne Abmeldung, wird der volle Buchungsbetrag fällig. Die Absage gegenüber der HVHS hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Dem Vertragspartner steht mit Bestandskraft des Vertrages kein Recht zur Kündigung zu. Insbesondere stellen Verhinderungen der Teilnahme, auch wenn sie auf Krankheit oder auf berufliche Gründe des Teilnehmers beruhen, keinen beachtlichen Grund zur Kündigung dar.
8. Schadenersatzansprüche
(1)Schadenersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen die HVHS sind ausgeschlossen.
(2) Die Haftung der HVHS für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der HVHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der HVHS anerkannt worden ist.
(2) Der HVHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartner und Teilnehmer können dem jederzeit widersprechen.